Der Großteil der Schwangerschaften verläuft meist ohne größere Probleme. Die vorgesehenen Untersuchungen richten sich nach den Mutterschafts-Richtlinien. Das ganze Team steht Ihnen zu jeder Zeit für Ihre Fragen zu Verfügung. Sie erhalten von uns umfassendes Informationsmaterial, in dem Sie jederzeit nachlesen können. Bei Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf oder bei Risiken in der Schwangerschaft kommt es zu Abweichungen, die wir zu erkennen haben. Es ist unsere Aufgaben, anormale Schwangerschaftsverläufe zu entdecken und angemessen zu reagieren
Der Ultraschall ist eine medizinische Methode, um die Entwicklung und den Gesundheitszustand eines Kindes im Mutterleib zu beurteilen.
Die Möglichkeiten, mit einem modernen, gut auflösenden Ultraschallgerät das heranwachsende Baby mit eigenen Augen zu sehen, sind erheblich verbessert worden. Bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf sind von Seiten der Krankenkassen nur 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die sogenannten Screening-Untersuchungen.
Die Kosten für weitere Ultraschalluntersuchungen werden von Seiten der Krankenkassen nicht übernommen.
Anders verhält es sich natürlich, wenn sich im Laufe der Schwangerschaft Gründe zeigen, die weitere Ultraschalluntersuchungen notwendig machen.
Mittels Ultraschall wird zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche die darstellbare Flüssigkeitsansammlung unter der Haut des kindlichen Nackens gemessen. Ist die vergrößert, so ist das Risiko für eine Chromosomenstörung oder eine Fehlbildung erhöht. Kombiniert man das mütterliche Alter und gleichzeitig zwei im mütterlichen Blut bestimmte Hormone ( freies ß-HCG und PAPP-A) mit den Messungen der Nackentransparenz , so kann man die Rate erkannter chromosomaler Störungen auf etwa 85 % steigern.
Diese Untersuchung dient vielen Schwangeren und ihren Partnern als Entscheidungshilfe für oder gegen eine weitergehende Diagnostik .
Diese sind die Chorionzottenbiopsie (Entnahme von Zellen aus dem Mutterkuchen durch Punktion) oder die Amniozentese(Entnahme von Fruchtwasser durch Punktion). Diese Untersuchungen sind nicht risikolos und könnten schlimmstenfalls – in seltenen Fällen – zu einer Fehlgeburt führen.
Neuerdings wird eine weitere Untersuchung angeboten die ungefährlich ist, weil aus mütterlichem Blut die Chromosomen des Kindes bestimmt werden können.
Die Blutabnahme für diese Untersuchung kann in unserer Praxis erfolgen (ab dem Beginn der 10.Schwangerschaftswoche) und das Blut wird dann an das entsprechende Labor weitergeleitet (z.B. NIPT).
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden bei der Schwangeren in der Frühschwangerschaft Tests auf folgende Infektionskrankheiten durchgeführt:
Aber es gibt noch eine Reihe anderer Infektionskrankheiten, die beachtet werden sollten.
Bis zu 60 % der Schwangeren haben eine Ringelrötelninfektion gehabt und sind immun. Bei fehlender Immunität besteht bei einer Infektion während der Schwangerschaft ein erhöhtes Erkrankungsrisiko mit schweren Folgen für das ungeborene Kind. Da es bisher leider keine med.Schutzmaßnahme gibt, empfiehlt es sich am besten bereits vor der Schwangerschaft oder in der Frühschwangerschaft mit Hilfe einer Blutuntersuchung den Immunstatus festzustellen und bei fehlender Immunität möglichen Infektionsquellen ( z.B. Kindergarten) fernzubleiben.
Die jährliche Infektionsrate bei Schwangeren beträgt zwischen 1 und 4 Prozent, wobei die Infektion der Mütter danach in 40% der Fälle auf das ungeborene Kind übertragen wird. Wie bei den Ringelröteln gibt es leider keine medizinische Schutzmaßnahme. Es empfiehlt sich, den Immunstatus frühzeitig durch eine Blutuntersuchung zu klären und dann mögliche Infektionsquellen zu meiden. Die häufigsten Übertragungen finden durch sehr engen Kontakt mit Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern statt. Ist ein Kontakt nicht vermeidbar, ist es wichtig, die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten
35-40 Prozent aller Schwangeren sind immun. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft nimmt das Risiko für das Kind, infiziert zu werden, im Schwangerschaftsverlauf zu.
Aber auch, wenn die Infektion der Schwangeren schon länger läuft, kann die Infektion des Kindes durch eine spezielle Antibiotikatherapie noch verhindert werden, da der Erreger erst nach Tagen bis Wochen auf das Kind übergeht. Da eine Infektion der Mutter häufig asymptomatisch abläuft, empfiehlt sich zur Klärung des Immunstatus eine Blutabnahme in der Frühschwangerschaft und bei negativem Befund zwei weitere Blutuntersuchungen zwischen der 20. und 22.SSW und zwischen der 30.und 32.SSW. Schwangere mit negativem Immunstatus sollten im Umgang mit Nagetieren und Katzen zurückhaltend sein, rohe Fleischprodukte und Rohwurstprodukte meiden, Salat und Gemüse gut waschen.
Die Listeriose betrifft ca. 0,3 % aller Schwangeren und läuft mit einer grippeähnlichen Symptomatik ab. In der Frühschwangerschaft kann die Listeriose zu einer Fehlgeburt führen, im Verlauf der späteren Schwangerschaft ist eine Infektion des Ungeborenen möglich. Die Hauptinfektionsquellen sind rohe Eier, Rohmilch, Rohmilchkäse, rohes Fleisch und ungewaschene Rohkost. Die Abklärung des Immunstatus ist durch eine Blutuntersuchung möglich. Eine Therapie der Erkrankung erfolgt durch entsprechende Antibiotika.
Sollte man sich mit diesen Infektionen in der Schwangerschaft anstecken, könnten die Erreger also dem Kind sehr schaden. Manche Schwangere wünschen eine Überprüfung des Immunstatus, um beruhigt zu sein, wenn eine Immunität vorliegt – wenn nicht, ist besondere Vorsicht geboten. Dies wird dann nach der Untersuchung ausführlich besprochen.
Leider handelt es sich bei den Leistungen nicht um sogenannte „Kassenleistungen“
Diese Bakterienart befindet sich normalerweise im Darm, bei ca. 30 % der Frauen ist jedoch auch die Scheide besiedelt. Dies stellte einen Normalbefund dar und hat für die Mutter keinen Krankheitswert . Ein Neugeborenes kann sich jedoch während der Geburt durch die Scheide mit diesen Erregern anstecken. Eine solche Infektion führt in hoher Prozentzahl zu einer schweren Erkrankung des Kindes und bei zu spät einsetzender Therapie zu einer schlechten Prognose. Um dies zu verhindern, ist es möglich , mit Hilfe eines Abstriches von der Scheide vor der Geburt ( zw der 36. und 38.Schwangerschaftswoche) die Keimbesiedlung der Mutter festzustellen und bei positivem Ergebnis die Mutter unter der Geburt entsprechend antibiotisch zu behandeln. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind sich unter Geburt infiziert, deutlich reduziert.
Weitere für die Schwangere relevante Infektionen sind Keuchhusten, Windpocken, Zeckenbiss-Borreliose, Zeckenbiss-FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Scharlach und Infektionen mit Gonokokken. Wir händigen Ihnen bei Feststellung der Schwangerschaft umfangreiches Informationsmaterial dazu aus . Sie können uns bei Fragen JEDERZEIT ansprechen.